Vereine

Ist ein Verein erstmals anzumelden, so hat die Anmeldung durch Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl zu erfolgen, wobei die Unterschriften unter der Anmeldung notariell zu beglaubigen sind.

Jede Änderung im Vorstand oder in der Satzung ist ebenfalls beim zuständigen Vereinsregister anzumelden. Auch hier müssen die Unterschriften unter der Anmeldung notariell beglaubigt sein.

Vor oder bei der Unterschriftsbeglaubigung bezüglich einer solchen Anmeldung erhalten Sie in meiner Kanzlei auf Wunsch ein Merkblatt, in dem weitere Hinweise enthalten sind.